Buchungsanfrage

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Im Anschluss an Ihre Buchungsanfrage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Mietvertrag zur Buchung zukommen lassen. Der Mietvertrag über das beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, sobald der unterschriebene Mietvertrag bei uns eingegangen ist.

In dem vereinbarten Mietpreis sind keine Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert nach Abreise in Rechnung zu stellen. Grundlage für die Abrechnung sind die Zählerstände für Wasserverbrauch, sowie der tatsächliche Verbrauch von Tag- und Nachtstrom. Wurde eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Mietbeginn zu leisten. 

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200 € pro Mietwoche. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens 14 Tage nach Beendigung des Mietverhältnissen (nach Abnahme und Kontrolle der Sauberkeit, Ordnung und unversehrten sowie vollzähligen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Mietobjekts) an den Mieter zurückerstattet. Fällige Nebenkosten können dabei direkt mit der Kaution verrechnet werden.

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Spätestens am Vortag der Anreise ist dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson mitzuteilen, wann die Anreise erfolgt. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannte Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. 

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: 

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 %
Rücktritt 44. bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
Rücktritt 34. bis zum 22. Tag vor Beginn der Mietzeit: 75%
Rücktritt ab dem 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 100 % gilt ebenfalls bei Nichterscheinen oder vorzeitige Abreise. 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.